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Stromgesetz-Verordnungen: Wichtige Weichenstellungen für den Schweizer Solarausbau
21. NOVEMBER 2024
In einer Welt, die immer stärker auf den Umweltschutz fokussiert ist, spielen Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung ihres ökologischen Fussabdrucks. Der Erhalt eines Grünen Zertifikats ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, das Engagement eines Unternehmens für Nachhaltigkeit zu zeigen und sich in einem wettbewerbsintensiven Markt abzuheben. Bei und du erklären wir dir, was ein Grünes Zertifikat ist, welche Arten es gibt, warum es wichtig ist und wie dein Unternehmen es erlangen und in seine Corporate Identity integrieren kann.

Neue Regelungen: Was sich für die Photovoltaik ändert
Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung eine Reihe von Anpassungen zur Umsetzung des Stromgesetzes beschlossen. Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und betreffen insbesondere die Photovoltaikbranche. Und du fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen, die du als Unternehmer und Solarinteressierter im Blick behalten solltest:
1. Anpassungen bei der Einmalvergütung:
Für die Förderung von Photovoltaikanlagen gibt es Neuigkeiten. Der Grundbeitrag der Einmalvergütung wird für einen Teil der Anlagen leicht gesenkt, was aufgrund der gesunkenen Preise für Solarmodule akzeptabel ist. Im Gegenzug wird der Neigungsbonus deutlich erhöht, was den Bau von Fassadenanlagen attraktiver macht. Fassadenanlagen bieten eine gleichmässigere Stromproduktion über das Jahr hinweg und tragen somit zu einer stabileren Stromversorgung bei. Besonders wichtig ist auch die Einführung eines neuen Bonus für Überdachungen von Parkflächen. Diese Anlagen sind nicht nur sinnvoll im Hinblick auf die Elektromobilität, sondern tragen auch dazu bei, dass beim Laden von Elektroautos während des Parkens selbst produzierter Solarstrom verwendet wird.
2. Einführung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV):
Ein weiteres wichtiges Element der Verordnungsrevision ist die Einführung virtueller Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV). Bisher konnten Nachbarn über private Stromleitungen miteinander Solarstrom teilen. Nun wird es möglich sein, auch bestehende Anschlussleitungen zu nutzen und Smart Meters des Verteilnetzbetreibers zu verwenden. So können Verbraucher, die am gleichen Verteilkasten angeschlossen sind, sich zu einem virtuellen Zusammenschluss zusammenschliessen. Dies schafft nicht nur neue Möglichkeiten für den Eigenverbrauch, sondern erhöht auch die Rentabilität von grossflächigen Photovoltaikanlagen. Und du unterstützt dich gerne dabei, eine solche Lösung zu realisieren und so von den neuen Regelungen zu profitieren.
3. Abgeltung für Verstärkungskosten bei grossen Anlagen:
Für Anlagen mit einer Leistung von über 50 kW gibt es eine neue Regelung zur Abgeltung der Verstärkungskosten. Hier werden bis zu 50 Franken pro kW neu installierter Erzeugungsleistung übernommen. Diese Regelung erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf grossen Flächen, beispielsweise auf Scheunendächern oder in Gewerbegebieten. Dies eröffnet viele neue Möglichkeiten, gerade für Unternehmen, die ihre Solaranlagen ausbauen möchten.
Unklare Regelungen: Abnahmevergütungen und Elektrizitätsgemeinschaften
Während einige Regelungen klar formuliert wurden, gibt es bei anderen Bereichen noch Unsicherheiten, die den Ausbau der Solarenergie bremsen könnten.
1. Abnahmevergütung für eingespeisten Solarstrom:
Eine der grössten Unsicherheiten für die Photovoltaikbranche betrifft die Abnahmevergütung, also den Preis, der für den ins Netz eingespeisten Solarstrom gezahlt wird. Laut Stromgesetz sollen künftig die quartalsweise gemittelten Strommarktpreise in Kombination mit einer Minimalvergütung die Grundlage für die Berechnung bilden. Diese Regelung sorgt aktuell für Verunsicherung, da die genauen Ausführungsbestimmungen noch nicht festgelegt wurden. Und du empfiehlt daher, auf den Beschluss der endgültigen Regelung zu warten, die im ersten Quartal 2025 erfolgen soll und 2026 in Kraft tritt. In der Zwischenzeit gilt noch die bestehende Gesetzeslage.
2. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG):
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) stellt eine vielversprechende Möglichkeit dar, Photovoltaikanlagen in Gemeinschaft zu betreiben und den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Doch auch hier gibt es noch Unklarheiten. Die Verordnungsbestimmungen zur LEG müssen laut Swissolar dringend verbessert werden, um die Wirksamkeit dieses Instruments zu sichern. Hier hofft man auf Verbesserungen im zweiten Verordnungspaket, das im ersten Quartal 2025 verabschiedet werden soll.
Fazit: Was bedeutet das für dein Unternehmen?
Die beschlossenen Verordnungen stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und rentablen Photovoltaikzukunft in der Schweiz dar. Besonders die Anpassungen bei der Förderung von Fassadenanlagen und Parküberdachungen sowie die Einführung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch bieten zahlreiche Chancen für Unternehmen, die in Solarenergie investieren möchten.
Als Unternehmer solltest du dich jedoch auch auf die noch ausstehenden Regelungen vorbereiten. Die Unsicherheiten bezüglich der Abnahmevergütung und den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften müssen klar geklärt werden, um den Ausbau der Solarenergie nicht zu gefährden.
Und du hilft dir dabei, von den bestehenden Regelungen zu profitieren und deine Photovoltaikanlage optimal zu planen und umzusetzen. Nutze die Chancen der Verordnungsrevision und setze gemeinsam mit uns auf die Zukunft der Solarenergie.